Erklärung der AG Taxi zur BER-Mietwagen-Ladezone

21. Dezember 2023 von Redaktion

Kontakt zur AG Taxi

Die Leitung des Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) hat eine gut zugängliche Ladezone für Plattform-vermittelte Mietwagen eingerichtet.

Die Taxi-Ladezone ist wenigen zufällig ausgelosten Flughafentaxis vorbehalten. Alle anderen Berliner Taxis wurden ausserdem vom für Private reservierten Zustiegsbereich ausgeschlossen. Sie dürfen nur noch in einem Bereich kurz vor der Ausfahrt von Eben 0 ihre Fahrgäste nach Vorbestellung aufnehmen.

Die Gewerkschaft Ver.di und unseres Wissens auch die Taxi-Unternehmerverbände wurden zur Einführung des Mietwagen-Lade-Privilegs nicht gehört.

Folgen

Das gesetzlich verbotene Vorhalten von Mietwagen mit Fahrer im Bereich des Flughafens wird durch die Einführung des reservierten Ladebereichs gefördert.

Ankommende Fluggäste werden zur Nutzung eines weitgehend illegalen Beförderungsangebots verleitet und den damit verbundenen Gefahren ausgesetzt.

Das Lohndumping in Mietwagenbetrieben wird unterstützt.

Der wirtschaftlichen Untergang des ÖPNV-Angebots Taxi in Berlin wird vorangetrieben.

Rahmenbedingungen

Seit Eröffnung des Flughafens BER verhindert der Landkreis Dahme-Spreewald die Aufnahme von Fahrgästen durch Berliner Taxis. Das verursacht Umweltschäden durch unnötige Leerfahrten nach Berlin. Gleichzeitig werden ankommende Reisende daran gehindert, Taxis mit ortskundigen Berliner Fahrerinnen und Fahrern zu wählen.

Der Plattform getriebene Mietwagensektor im Raum Berlin ist bekannt für flächendeckendes Lohndumping, Unterschlagung von Sozialbeiträgen und Steuerhinterziehung. Gewinne werden nur erzielt, weil illegal bezogene Sozialleistungen der Fahrerinnen und Fahrer in die tiefen Taschen der Vermittlungsplattformen und Mietwagenbetriebe umgeleitet werden.

Im Unterschied zu Taxis sind an Vermittlungsplattformen angeschlossene Mietwagen kein öffentlicher Nahverkehr mit gesetzlich festgelegten Preisen. Die Firmen verlangen je nach Jahreszeit und Wetterlage unvorhersehbar unterschiedliche Preise.

Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH ist zu je 37 Prozent Besitz der Länder Berlin und Brandenburg und zu 26 Prozent Besitz der Bundesrepublik Deutschland. Der Flughafen-Betreiber ist bei der Einrichtung der privilegierten Ladezone seinem Auftrag zur Wahrnehmung des öffentlichen Interesses nicht nachgekommen.

Auch diese Unterstützung der Plattform vermittelten Mietwagen schadet der Allgemeinheit, den Fahrgästen und beschleunigt den wirtschaftlichen Untergang des ÖPNV-Angebots Taxi.

Unsere Forderungen

Die Betreiber und Manager des Flughafens BER sollen das Allgemeinwohl und besonders den ÖPNV bei ihren Entscheidungen an erste Stelle setzen.

Die BER Betreibergesellschaft soll deshalb allen Berliner Taxis das Aufnehmen von Fahrgästen ermöglichen.

Die Zufahrt zum Flughafens muss für plattform-getriebene Mietwagen generell unterbunden werden. Nur Mietwagen von Firmen, die nachweislich das Mindestlohngesetz und alle anderen für sie geltenden Regeln einhalten, dürfen eine Sondergenehmigung zum Befahren des Abflug- oder Ankunftsbereichs erhalten.

Berlin, den 21.12.2023
AG-Taxi bei Ver.di


Logo / Illustration: Berlin Brandenburg Airport Terminal 1, Arne Müseler / arne-mueseler.com / CC-BY-SA-3.0

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