ver.di beobachtet, dass viele Firmen ihre Angestellten die Folgen der Krise allein ausbaden lassen. Größere Firmen machen dicht, es werden Beschäftigte ohne Lohn nach Hause geschickt. Für viele Fahrer/innen wird auch kein Kurzarbeitergeld beantragt. Eine Ursache liegt darin, dass zahlreiche Beschäftigte keinen formgerechten schriftlichen Arbeitsvertrag haben. Löhne werden oft individuell verhandelt und orientieren sich am eingefahrenen Umsatz. Auch Schwarzarbeit spielt eine große Rolle. Wenn Unternehmen Kurzarbeit beantragen wollen, müssen jedoch Zahlen der Vormonate vorgelegt werden, um die Ansprüche zu errechnen. Wenn jedoch an den Sozialsystemen vorbei in die eigene Tasche gewirtschaftet wurde, können keine plausiblen Vergleichszahlen vorgelegt werden. Um nicht in den Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der Berufsgenossenschaften und Sozialversicherungsträger zu geraten, unterlassen diese Firmen daher Antragstellung und Behördenkontakte. Bei einer vom Berliner Senat in Auftrag gegebenen Studie fiel schon im Juli 2016 auf, dass 77 Prozent der Berliner Taxiunternehmen betriebswirtschaftlich unplausible Zahlen vorgelegt hatten.
„ver.di fordert, dass die für die Bekämpfung von Schwarzarbeit zuständigen Behörden tätig werden. Die Berechnungsgrundlage für Kurzarbeitergeld hat mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn zu entsprechen. Nach Auffassung von ver.di ist auch die Wartezeit an Halteplätzen zu vergütende Arbeitszeit. Kompensatorische Sozialleistungen wie Wohngeld und ergänzendes ALG II sollten auch langfristig ohne Bedürftigskeitsprüfungen gewährt werden. Dies wären jedoch nur erste Schritte, um die Not zu begrenzen. Damit Taxifahrerinnen und -fahrer für sich und ihre Familien auskömmliche Einkommen erzielen, fordert ver.di für alle feste Verträge und flächendeckende Tarife, die sich an denen der BVG orientieren“, sagt Susanne Meinke, zuständige ver.di-Gewerkschaftssekretärin.
Quelle: Landesbezirk Berlin-Brandenburg https://bb.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++14887a36-854b-11ea-9749-001a4a160100