Stechuhr im Taxi?

18. Oktober 2022 von Redaktion

Unter dem Titel „Zurück zur Stechuhr“ berichtet tagesschau.de über ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitsdokumentation. Was hat es damit auf sich?

Unter dem Aktenzeichen 1ABR 22/21 hat das höchste deutsche Arbeitsgerichts geurteilt, dass Betriebsräte in Unternehmen eine elektronische Arbeitszeiterfassung verlangen können. Das wird für uns im Taxi nichts ändern, denn elektronisch erfasst wird unsere Arbeitszeit schon lange. Und im Niedriglohnsektor müssen Arbeitszeiten bereits seit Jahren umfassend dokumentiert werden, nicht nur Überstunden und Sonntagsarbeit wie laut Tagesschau-Beitrag für Normalverdiener.

Das Urteil hat dennoch eine Bedeutung für uns, denn es zeigt die Unlust, mit der die Regierungsparteien sich der Umsetzung einer arbeitnehmerfreundlichen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) annehmen, nämlich garnicht und wenn dann mit jahrelanger Verzögerung.

Die Vorsitzende Richterin des Ersten Senats verwies auf einen Passus im Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitgeber verpflichte, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. "Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz mit der Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs auslegt, dann besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung", sagte Gallner in der Verhandlung.

Gesetzgeber mach mal. Wir warten !


Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/arbeitszeiterfassung-stechuhr-urteil-bundesarbeitsgericht-101.html
Logo und Illustration: Christoph Seiffert auf Flickr, CC-BY-NC-ND

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