Deutschland ist ein Nachzügler und besonders unwillig, wenn es um die Durchsetzung von Recht und Gesetz geht. Bereits vor über 4 Jahren wurde Uber in Europa der Betrieb in der praktizierten Form untersagt. Wir haben darüber berichtet: Uber ist ein Taxiunternehmen - na und?
Leider ist es keine Ausnahme sondern die Regel im deutschen Rechtsbetrieb, daß Urteile kaum etwas ändern, wenn Klein gegen Groß gewinnt . Da kann Klein noch so sehr Recht haben und bekommen, es nützt nichts, wenn Groß am längeren Hebel sitzt. Die deutsche Justiz ist immer dann am wirkungsvollsten, wenn sie über leicht verständliche Konflikte zwischen Gleichen urteilt: Nachbar gegen Nachbar, Bäcker gegen Bäcker. Bus- gegen Autofahrer.
Die Justiz der kleinen Leute ...
Kennen Sie Heinrich von Kleists Dorfrichter Adam aus dem Theaterstück Der zerbrochne Krug? [2] Das Königlich Bayerische Amtsgericht im Zweiten Deutschen Fernsehen? [3] Neuere Gerichtssendungen im Privat-TV? [4] So etwas kann die deutsche Justiz gut und die Streitenden halten sich an ihre Urteile, weil sie sonst mit harten Sanktionen belegt werden.
... gilt nicht für alle.
Multinationale Konzerne rufen eher private Schiedsgerichte an. Bevor es dazu kommt, verhandeln die Justiziare aller Seiten, denn Krähen hacken sich bekanntlich die Augen nicht gegenseitig aus. Die Bundesrepublik Deutschland hat große Teile dieser privaten Gerichtsbarkeit anerkannt, und sich damit zum Spielball privatwirtschaftlicher Interessen gemacht. Die Führer multinationaler Strukturen wie Uber sind deshalb der Meinung, daß sie und ihre Vertreter vor Ort nur dieser überstaatlichen Privatjustiz unterliegen. Entscheidungen staatlicher Gerichte und sogar die des EUGH sind in ihren Augen belanglos. Mit dieser Haltung stellen sie sich auf eine Stufe mit den internationalen Strukturen der Organisierten Kriminalität, auch bekannt als „Mafia“.
Der kleine Klaus und der große Klaus
Beispiele für diese Haltung von Großkonzernen gibt es viele. Kurz gesagt: Der große Klaus. gewinnt. Dem ist nur mit List beizukommen. [5]
– Mit dreckigen Dieselkisten geprellte Autokäufer vs. VW/BMW/Mercedes und andere : die Industrie zahlt und produziert ihre Raum- und umweltfressenden Kisten einfach weiter.
– Durch Contergan Geschädigte vs. Pharma: die Firma zahlt, aber Big und Small Pharma vergiften die Menschen einfach weiter. [6] [7]
– Haftung von Anstiftern zum Lohnraub durch Subunternehmen in der Baubranche: das funktioniert so gut wie nie.
– Noch wirkunsgloser sind die Haftungsregeln im internationalen Textilbusiness: kein Gericht der Welt setzt hier Schadensersatz oder gute Arbeitsbedingungen gegenüber den Konzernen durch.
Alle tun es
In keiner Subbranche der individuellen Personenbeförderung wird Mindestlohn gezahlt, wobei interessante Ausnahmen die Regel bestätigen. Die Ausnahmen sind deshalb interessant, weil sie beweisen, daß existenzsichernde Löhne möglich sind. Wenn weniger als der Mindeslohn gezahlt wird, liegt es an der Gier von Unternehmern, denen jedes Unrechtsbewußtsein fehlt.
Liebe Leserin, Sie haben bestimmt verstanden: Obwohl multimationale Unternehmen mehr Schaden anrichten können, gibt es rechtlich keinen Unterschied zwischen „bösen“ Großkonzernen und „guten“ Kleinunternehmern. Das gilt überall, für Mietwagen- ebenso wie für Taxibetriebe. Ob ein Unternehmer persönlich mehr oder weniger als den gesetzlichen Mindestlohn verdient spielt dabei keine Rolle. Es ist auch nebensächlich, ob seine Lage durch die kriminelle Uber-Konkurrenz oder handlungsunfähige Behörden ausgelöst wurde. Wenn er seine Angestellten nicht richtig beschäftigt und entlohnt, also entsprechen dem MiloG (Mindestlohngesetz), dem Arbeitszeit- und dem Arbeitsschutzgesetz, sondern wie üblich Angestellte zum Akzeptieren von Einkommen unterhalb des Mindestlohns zwingt, dann verkürzt er Steuern, Abgaben an Berufsgenossenschaft und Sozialversicherungen, und macht sich strafbar.
Verantwortlich sind ...
Kräht ein Hahn danach? Nein. Die Zuständigen (Hähne) heiraten auf Sylt [8] und lassen durch ihre Untergebenen erklären, daß es beim Schutz der Arbeitnehmer vor Ausbeutung zum Besten stehe. [9]
Keine Ausnahme: Uber vs. Taxi.
Seit Uber von Gerichten in München und Frankfurt an Main [10] das Vermittlungsgeschäft untersagt wurde, ist genau das passiert, was wir immer wieder beobachten können, wenn die Ziviljustiz betrügerische Unternehmer zu Zahlungen an kleine Handwerker, Arbeitnehmer und Verbraucher verurteilt: Es geschieht nichts. Das Urteil bleibt folgenlos. Sollte das verurteilte Großunternehmen in die Berufung gehen können, wird es das tun, um möglichst viel Zeit zu schinden. Die Berufungsgerichte sind gut ausgelastet und es verstreicht oft ein Jahr und länger, bis ein Termin in der Sache zustande kommt. Im Berufungsverfahren kann wieder auf Zeit gespielt werden, so daß zwischen ursprünglicher Klage und endgültigem Urteil Jahre vergehen können. Im Lauf dieser Zeit geht immer mal wieder einem Kläger die Luft aus und das Verfahren endet sang- und klanglos.
Die Taxibranche läßt jedoch nicht nach, und so bestätigt der Bundesgerichtshof am 21.04.2022 ein Urteil des OLG Frankfurt (Az. 6 U 18/20) bestätigt, das Uber untersagt, ohne die hierzu erforderliche behördliche Genehmigung Fahrten anzubieten. Nach dem Personenbeförderungsgesetz kann das Befördern von Personen ohne die hierzu erforderliche Erlaubnis in jedem einzelnen Fall mit Geldstrafen bis zu 20.000 € sanktioniert werden. Was ist seitdem passiert? Uber hat einen Laden in der Köpenicker Straße aufgemacht und vermittelt fleißig weiter. Immerhin kann jetzt gegen eine in Deutschland ansässige Firma vorgegangen werden. Das ist besser als Klage gegen eine ominöse Unternehmen Uber BV, Niederlande zu führen.
Juristische Winkelzüge
[11] In der Zeit zwischen den Gerichtsterminen werden von den Beklagten immer wieder Änderungen am Gegenstand der Klage, am liebsten an „der App“, gemacht, so daß bei jedem Verfahrensschritt vorgebracht werden kann, die Klage sei hinfällig, weil der beklagte Umstand bzw. das beklagte Verhalten abgestellt wäre oder nicht mehr vorliege. [12] Damit soll das Verfahren ins Leere laufen oder im schlimmsten Fall ein neues Verfahren erzwungen werden. Das zieht sich dann wieder über Jahre hin. Zum Glück enthält das neue PBefG in § 6 einen Passus, der es erlaubt, aus dieser Endlosschleife auszubrechen. [13]
Bislang kein mutiges Handeln von Politik und Justiz
Dabei ist im Fall Uber die Sache im Grunde klar. Es gibt eine Uber Germany GmbH, 10179 Köpenicker Straße 126, eingetragen beim AG Charlottenburg unter „HRB 146780 B“, die vermutlich für alle Gesetzesverstöße ihrer Erfüllungsgehilfen, vulgo „Uber Fahrer“ und „Mietwagenunternehmen“ verantwortlich ist. Als „Beförderer“ unterliegt sie den Regeln und Sanktionen des PBefG. Da diese Firma und alle ihre Konzern- und Partnerunternehmen seit Jahren immer wieder gegen alle erdenklichen deutschen Gesetze, europäischen Richtlinien und Urteile verstoßen, sollte ihre Zuverlässigkeit grundsätzlich in Frage gestellt und der Konzern in Deutschland genauso verboten werden wie ein krimineller Rockerklub. So eine Idee kann von kompetenten Juristinnen mit Sicherheit in Verwaltungshandeln übersetzt werden.