Byebye 3G

18. Mai 2021 von Redaktion

Ab Juli geht nichts mehr über 3G in der Berliner Taxivermittlung. Nur noch Internet, Android-Smartphone und neue Mobilfunkstandards werden vom Vermittlungsmonopolisten Taxi-Berlin unterstützt. Soloselbstängige sind davon ebenso betroffen wie abhängig beschäftigte Taxifahrerinnen und -fahrer.

Relaisstation

Die Vermittlungskunden werden sehr kurzfristig auf die neuen Bedingungen hingewiesen. Tschüß Compaq Handheld, seit 2001 warst Du mein treuer Beschützer, jetzt kriegt Google meine Daten !

Zitat aus dem Infobrief von Taxi Berlin zur Abschaltung von 3G:

Informationen zu den Auswirkungen auf unsere Vermittlungstechnik
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Um ein weiteres zuverlässiges Funktionieren der Vermittlungstechnik zu gewährleisten, sehen wir uns gezwungen, uns von der veralteten PDA-Technik vollständig zu trennen. Ab dem 01.07.2021 wird daher keine Vermittlung mehr über PDA Technik abgewickelt.
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Um weiterhin an der Vermittlung teilnehmen zu können, legen wir den letzten verbliebenen PDA-Nutzern ans Herz, ebenfalls auf die Fahrerapp zu wechseln. Sie benötigen ein Android Smartphone mit einer relativ aktuellen Android-Version und dem Google Play Store. Das Smartphone benötigt für die Vermittlung eine Datenverbindung. Diese kann mit einer SIM-Karte oder über einen vorhandenen Hotspot hergestellt werden.
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Wer bisher die Fahrerapp mit einer SIM-Karte der Zentrale betreibt, muss sich eine eigene SIM-Karte zulegen. Die Nutzer von Touchanlagen wenden sich bitte wegen der technischen Umstellung an die Firma Heedfeld Elektronik in der Persiusstraße.
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"Hintergrundinfos" gibt es auch:

https://www.focus.de/digital/internet/3g-abschaltung-millionen-deutsche-haben-bald-kein-netz-mehr_id_10900644.html
und
https://www.telekom.de/hilfe/3g-abschaltung?samChecked=true

Hätten wir Euch früher sagen können, dass so etwas kommt:

24.01.2017 Die Deutsche Telekom und die UMTS-Abschaltung

18.09.2020 Deutsche Telekom: UMTS wird im Sommer 2021 abgeschaltet

18.11.2020 Telefónica: UMTS-Netz wird 2021 abgeschaltet

Ein Skandal?

Die Sache war spätestens seit Anfang 2017 bekannt. Tja, wer nicht lesen will, muss fühlen, was ihm sein Fahrgastvermittler so andreht. So wie es aussieht, hat der kaum wirklich hilfreiche Infos für seine Fahreinnen und Fahrer. Schade eigentlich. Wird das mit Uber, FreeNow & Co. besser? Wohl kaum, zeichnen sich diese Konzerne doch vor allem durch unverschämte Provisionsforderungen, undurchsichtige AGBs und reichlich Geheimniskrämerei aus.

Hewlett-Packard iPAQ 2210

Was bedeutet diese Umstellung für Soloselbständige?

Die Solo-Selbstängigen sind wie immer vogelfrei und müssen den Vorgaben des grossen Vermittlers folgen. Wer noch alte Technik hat, wird zur Kasse gebeten und muss sich beim Umstieg auf Android und Fahrer-App erneut mit dem Thema Datenschutz / DSGVO beschäftigen. Für Unternehmer oder Unternehmerin stellen sich neue, kaum überschaubare Haftungsprobleme. Im Prinzip kann jeder Betrieb kann von Fahrgästen und Aufsichtsbehörden in die Pflicht genommen werden, wenn nur der geringste Zweifel an der Erfüllung aller Vorschriften der DSGVO bestehen. Bisher schützte das proprietäre Vermittlungssystem von Taxi Berlin dessen Kunden vor Bußgeldern und Schadensersatzforderungen der Kunden wegen Verstößen gegen die DSGVO. Mit der Einführung von Internet und Android im Taxi wird jede Sicherheitslücke im Betriebssystem Android zum Risiko für das Taxiunternehmen. Es geht um Beträge im fünfstelligen Bereich.

Was bedeutet diese Umstellung für Angestellte?

Zunächst sieht es nur nach einer kleinen Anstrenung aus, Fahrerapp aufs Handy, ein paar Gewohnheiten umstellen, und los geht es.

Da kein Berliner Taxibetrieb einen Betriebsrat hat, steht zu erwarten, dass die Kosten der Umstellung zulasten der Fahrerinnen und Fahrer gehen werden, soweit das noch nicht passiert ist. Anschaffung, Betrieb und Wartung des Fahrerhandys überlassen die Unternehmen gerne den Fahrern, die ganz nebenbei noch die Kosten des Internetzugangs übernehmen dürfen. Ist ja alles Flatrate. Bei den Fahrradkurieren und Essensauslieferen wird das häufig auch so gemacht.

Das muss nicht sein. Der Betrieb hat den Angestellten die Arbeitsmittel bereitzustellen, sonst könnte er ihnen ja auch die Kosten für das Auto aufbrummen. Das wäre ein in Deutschland verbotenes Pächtersystem.

Taxiunternehmen sollten ihren Fahrerinnen und Fahrern ein Diensthandy mit Vermittlungsapp stellen oder, wenn die Fahrer ihr Handy für die Auftragsannahme nutzen, mit ihnen einen schriftlichen Vertrag abschließen, in dem die Kosten für die betriebliche Nutzung des Privathandys beschrieben und übernommen werden. Die monatliche Flatrate und eine Pauschale für Abnutzung, Beschädigungs- und Verlustrisiko des Privathandys sollte mindestens vom Taxibetrieb bezahlt werden.

Dazu sollten sich die Fahrer eines Betriebs untereinander abstimmen, damit nicht jeder das alleine durchsetzen muss. Im besten Fall wird das zum Anlass, endlich doch in die Gewerkschaft einzutreten oder sogar einen Betriebsrat zu gründen. Der ist nämlich für genau diese Fragen der Arbeitsorganisation zuständig.

Die AG Taxi beantwortet Eure Fragen gerne per Mail und nach Verabredung der zu beachtenden hygienischen Regeln auch bei einem persönlichen Treffen.: info@ag-taxide.

Bildquelle: Pixabay Lizenz, hpgruesen

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